So können Fahrzeughalter bei der Kfz-Versicherung sparen

Die Haltungskosten für ein Fahrzeug können ordentlich zu Buche schlagen, daher sollten Kfz-Halter mögliche Einsparungspotenziale erkennen und nutzen. Bei der Kfz-Versicherung zahlt es sich natürlich aus, die verschiedenen Versicherungen genauer unter die Lupe zu nehmen und einen Vergleich durchzuführen. Daneben ist allerdings unbedingt anzuraten, auch die jeweils offerierten Leistungen kritisch zu betrachten, denn nicht alle sind wirklich notwendig – oft können Fahrzeughalter mit dem richtigen Wissen deutlich bei der Kfz-Versicherung sparen.


Versicherungsumfang – was muss, was kann, was sollte?


In Deutschland ist jeder Fahrzeughalter gesetzlich zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Mehr noch: Auch der Schadensumfang, den diese mindestens decken muss, ist vorgeschrieben:

  • Vermögensschäden: mindestens 50.000 Euro
  • Personenschäden: mindestens 7,5 Millionen Euro
  • Sachschäden: mindestens 1,12 Millionen Euro

Vollkasko und Teilkasko – von Fall zu Fall abwägen


Es steht Kfz-Haltern jedoch frei, darüber hinaus eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen, um am eigenen Fahrzeug entstandene Schäden abzudecken. Eine Teilkaskoversicherung deckt unter anderem Schäden wie Diebstahl, Marderschäden, Glasbruch oder Schäden durch Witterung (z. B. Hagel, Sturm, Blitzeinschlag) ab. Eine Vollkaskoversicherung kommt darüber hinaus für weitere Schäden auf, so etwa Kfz-Schäden infolge eigenen Verschuldens oder Vandalismus. Der Abschluss einer Kaskoversicherung sollte wohlüberlegt sein: Während sich die Kosten einer Teilkasko durchaus bereits nach einem Schaden amortisieren können, erstattet die Vollkasko lediglich den Zeitwert, sodass sie sich z. B. bei älteren Fahrzeugen nicht mehr lohnt.
Spartipp: Vereinbaren Kfz-Halter bei Abschluss einer Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung, können sie Beiträge sparen. Für eine Teilkaskoversicherung gelten dabei 150 Euro Selbstbehalt als Richtwert, für eine Vollkaskoversicherung sollten Fahrzeughalter mindestens 300 Euro einkalkulieren.


Diese Versicherungsleistungen sind sinnvoll


In der Regel haben Fahrzeughalter die Möglichkeit, bestimmte Leistungen auch nach Vertragsabschluss zu ändern. Wie immer gilt, dass nicht an der falschen Stelle gespart werden sollte, so etwa bei der Höhe der Deckungssumme – die Kosten für einen entstandenen Schaden können schnell schwindelerregende Höhe erreichen, sodass sich die Deckungssumme bestenfalls auf 100 Millionen Euro belaufen sollte. Daneben ist auch der Wert einer Mallorca-Police nicht zu unterschätzen; mit dieser ist der Versicherungsnehmer auch mit einem Leihwagen im Ausland ausreichend geschützt.


Auf diese Leistungen können Fahrzeughalter verzichten


Ein Autoschutzbrief sichert Kosten ab, die durch eine Panne entstehen können, doch hier kann eine Auslandsreisekrankenversicherung eine günstigere Alternative sein. Diese sichert Übernachtungs- und Abschleppkosten oder etwa den Krankenrücktransport ebenfalls ab. Lediglich die Kosten für einen Leihwagen sind nicht inbegriffen; allerdings erhalten Käufer beim Erwerb eines Neuwagens meist eine Mobilitätsgarantie, die unter anderem die Gebühren für Mietwägen bis zu drei Jahre nach dem Autokauf deckt.

Zieht sich ein Beifahrer im Auto des Versicherungsnehmers Verletzungen zu oder kommt bei einem Unfall ums Leben, kann die Insassenunfallversicherung eintreten. In der Regel kommt die Kfz-Haftpflicht allerdings bereits für diese Fälle auf, sodass der Abschluss einer Insassenunfallversicherung nicht notwendig ist. Diese wird nur relevant, wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht – infolgedessen kann sich die Kfz-Versicherung weigern, für entstandene Schäden aufzukommen. In diesem Fall besteht jedoch auch die Möglichkeit, sich an die Verkehrsopferhilfe zu wenden.


Bei der Kfz-Versicherung sparen – weitere Faktoren


  • Intervalle der Beitragszahlung
    Wie bei vielen anderen Versicherungen können Kfz-Halter auch bei der Kfz-Versicherung sparen, indem sie sich für eine jährliche Zahlung anstelle einer halb- oder vierteljährlichen entscheiden – hier sind Einsparungen von bis zu 30 Prozent möglich.

  • Werkstattbindung
    Bei Abschluss einer Kaskoversicherung können Kfz-Halter mitunter durch die Werkstattbindung von einer geringeren Prämie profitieren. Doch Vorsicht: Die Partnerwerkstatt sollte ein Vertragsbetrieb des Herstellers sein, da Herstellergarantien sonst mitunter entfallen können.

  • Jährliche Fahrleistung
    Ist von einem höheren Risiko (etwa durch eine größere Unfallgefahr aufgrund einer weiteren Strecke) auszugehen, erhöhen Versicherungsunternehmen ihre Prämien. Wer sein Fahrzeug nur selten oder für kurze Strecken benötigt, kann Beiträge sparen. Versicherer bieten in der Regel verschiedene Stufen an, nach denen sich letztlich die tatsächliche Beitragshöhe richtet. Hier kann bereits eine Differenz von 10.000 Kilometern mit einem Aufschlag von weit über 20 Prozent einhergehen und sich damit deutlich bemerkbar machen.
    Die Einschätzung sollte jedoch realistisch sein: Im Falle eines Schadens gleicht der Versicherer die Kilometerstände ab (Vertragsbeginn und Unfallzeitpunkt) – haben Fahrzeughalter eine zu geringe Fahrleistung angegeben, drohen schlimmstenfalls empfindliche Vertragsstrafen. Fahrzeughalter können der Kfz-Versicherung allerdings jederzeit eine veränderte Fahrleistung mitteilen und darum bitten, den Vertrag entsprechend anzupassen.

  • Die Fahrer des Kfz
    Während die Mitversicherung eingetragener Lebenspartner bzw. der Ehepartner in der Regel kostenlos ist, erhöht sich die Prämie, sobald beispielsweise ein erwachsenes Kind des Kfz-Halters als Fahrer gemeldet wird.

  • Abstellort des Fahrzeugs
    Einige Versicherer gewähren Nachlässe, wenn der Wagen die meiste Zeit über in einer Garage abgestellt wird. Da die Gefahr eines Diebstahls oder anderer Schäden hierdurch sinkt, gewähren Versicherungen nicht selten einen Rabatt von zwei Prozent.

  • So sparen Fahranfänger bei der Kfz-Versicherung
    Viele Fahranfänger melden ihr Auto als Zweitwagen über ihre Eltern an, und auch die Eltern-Kind-Regelung, im Rahmen derer sich der Fahranfänger für den gleichen Versicherer wie die Eltern entscheidet, wird häufig genutzt. Darüber hinaus können Fahranfänger jedoch noch anderweitig bei der Kfz-Versicherung sparen.

  • Typklasse des Fahrzeugs
    Auch die Typklasse eines Fahrzeugs wirkt sich auf die Höhe der Versicherungsprämie aus, daher sollten sich Fahranfänger schon vor dem Autokauf damit auseinandersetzen: Die Typklasse (und damit die Versicherungsprämie) steigt, je häufiger ein Fahrzeugtyp – statistisch betrachtet – von Diebstahl betroffen oder in Unfälle verwickelt ist.

  • Übernahme der Schadenfreiheitsklasse
    Voraussetzung für eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist unter anderem ein Verwandtschaftsverhältnis (ersten Grades) oder aber das Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft. Liegt die absolvierte Fahrerlaubnis erst ein Jahr zurück, hat der Fahranfänger allerdings höchstens die Chance auf eine Einstufung in die SF-Klasse 1 – auch wenn der/die Verwandte deutlich höher eingestuft ist. Dennoch lohnt sich die Übernahme, da hier enormes Einsparungspotenzial bei der Kfz-Versicherung besteht.



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